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BGH, 24.06.1991 - II ZR 58/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Revision - Zurückverweisung - Gütergemeinschaft - Zustimmung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ansprüche unter Mitgliedern einer fortgesetzten Gütergemeinschaft; Aufhebung des Berufungsurteils wegen Fehlens des Tatbestandes
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 1410
- FamRZ 1992, 50
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.01.1979 - VI ZR 154/78
Berufungsurteil ohne Tatbestand
Auszug aus BGH, 24.06.1991 - II ZR 58/90
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt das Fehlen eines Tatbestandes zur Aufhebung des angefochtenen Urteils (vgl. BGHZ 73, 248, 251 f.;… Sen.Urt. v. 27. Mai 1991 - II ZR 142/90, m.w.N.). - BGH, 16.03.1961 - II ZR 190/59
Verwaltung einer Gemeinschaft
Auszug aus BGH, 24.06.1991 - II ZR 58/90
Liegt eine solche Regelung vor, kommt eine gerichtliche Abänderung nur in Betracht, wenn sich die Sachlage gegenüber der der ursprünglichen Regelung zugrundeliegenden Sachlage wesentlich geändert hat (vgl. BGHZ 34, 367, 370 f.). - BGH, 27.05.1991 - II ZR 142/90
Geltendmachung von Gewinnansprüchen aus der Verwaltung von Immobilien im Wege der …
Auszug aus BGH, 24.06.1991 - II ZR 58/90
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt das Fehlen eines Tatbestandes zur Aufhebung des angefochtenen Urteils (vgl. BGHZ 73, 248, 251 f.; Sen.Urt. v. 27. Mai 1991 - II ZR 142/90, m.w.N.).
- BGH, 19.10.1993 - KZR 13/92
Folgen des Fehlens des Tatbestandes - Begehren auf Abgabe der eidesstattlichen …
Dessen Fehlen führt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwar grundsätzlich zur Aufhebung (vgl. BGHZ 73, 248, 250; BGH, Urt. v. 24.6.1991 - II ZR 58/90, NJW-RR 1991, 1410) auch dann, wenn - wie hier - aus der Sicht des Berufungsgerichts ein Tatbestand entbehrlich war, weil es ein Urteil mangels Überschreiten der Revisionssumme für nicht revisibel halten konnte (…vgl. BGH, Urt. v. 25.4.1991 - I ZR 232/89, NJW 1991, 3038, 3039 - Fehlender Tatbestand).